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CSRD: Ein Leitfaden Zur Richtlinie üBer Die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

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Article Overview

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) der Europäischen Union trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie zwingt Tausende von Unternehmen — darunter viele mit Sitz außerhalb Europas —, Einzelheiten über ihre Klima- und Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen offenzulegen. Das Gesetz zielt darauf ab, Interessengruppen die Einblicke zu geben, die sie benötigen, um fundierte Entscheidungen zu treffen, und legt die Messlatte für die Qualität und Breite der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen höher. Unternehmen können sich jetzt darauf vorbereiten, indem sie ihre spezifischen Verpflichtungen im Rahmen des CSRD verstehen und sicherstellen, dass ihre Klimadaten transparent, rückverfolgbar und zuverlässig sind.

Eines der einflussreichsten neuen Gesetze zur Offenlegung von Nachhaltigkeit auf der Weltbühne ist die Richtlinie der Europäischen Union zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD), nach der Tausende von Unternehmen Einzelheiten über ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Nachhaltigkeit offenlegen müssen. Eines der Schwerpunktthemen ist das Klima, und der CO2-Fußabdruck ist ein entscheidender Teil des Puzzles.

Obwohl es sich um ein europäisches Gesetz handelt, wird erwartet, dass das CSRD weitreichende Auswirkungen auf die globalen Märkte haben wird — und Unternehmen auf der ganzen Welt müssen darauf achten. Die Richtlinie trat am 1. Januar 2024 in Kraft und umfasste Mandate für 12.000 der größten börsennotierten Unternehmen der EU. In den nächsten vier Jahren werden nach und nach immer mehr Unternehmen an der CSRD beteiligt sein, was sich letztlich auf geschätzte 50.000 Unternehmen auswirken wird — darunter Tausende mit Sitz außerhalb der europäischen Grenzen. Das bedeutet, dass viele Organisationen außerhalb der EU mit Offenlegungspflichten konfrontiert sein werden, und selbst diejenigen, die gesetzlich nicht zur Berichterstattung verpflichtet sind, werden die Auswirkungen spüren.

In diesem Artikel befassen wir uns eingehend mit der CSRD — wen sie betrifft, was sie erfordert und welche Schritte Sie ergreifen können, um sich auf die Einhaltung der Vorschriften vorzubereiten.

Warum wurde der CSRD eingeführt?

Die Richtlinie zielt darauf ab, den Interessengruppen bessere Daten über die Nachhaltigkeitspraktiken der Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Um zu verstehen, wie sich der CSRD auf Ihr Unternehmen auswirken könnte, ist es zunächst hilfreich die Ziele des Gesetzes verstehen. Die Europäische Kommission schlug den CSRD im April 2021 als Teil des vor Europäischer Grüner Deal, das Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt machen will. Ziel des CSRD ist es, Investoren, Kunden und andere Interessengruppen mit zuverlässigen Nachhaltigkeitsdaten auszustatten, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können. Dies spornt Unternehmen letztlich zur Dekarbonisierung an und bringt Europa der Klimaneutralität näher.

Die CSRD entstand aus einer früheren Regel, der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die von Unternehmen erwartete, über Nachhaltigkeitsfragen zu berichten, aber nicht spezifizierte, wie. Das war problematisch: Recherchen des Europäischen Parlaments stellte fest, dass die Interessengruppen aufgrund ihrer mangelnden Konsistenz Schwierigkeiten hatten, Nachhaltigkeitsberichte zu verstehen und zu vergleichen. Die Unternehmen verwendeten unterschiedliche Standards und gaben unterschiedliche Detaillierungsgrade an. Die NFRD galt auch nur für die größten öffentlichen Unternehmen, wodurch Lücken auf dem Informationsmarkt entstanden. Die europäischen Staats- und Regierungschefs versammelten sich hinter der Europäischer Grüner Deal und engagiert sich für politische Maßnahmen, um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen. Das CSRD ist ein wichtiger Bestandteil dieser Vision.

Die Richtlinie zielt darauf ab:

  • Standardisieren und verbessern Sie die Qualität von Nachhaltigkeitsdaten und -angaben
  • Stellen Sie Anlegern und anderen Interessengruppen umfassendere, vergleichbarere und zugänglichere Informationen zur Verfügung
  • Verbesserung der Rechenschaftspflicht und Transparenz der Unternehmen für Aktivitäten im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
  • Unterstützen Sie den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft

Unternehmen, die nach dem Gesetz Bericht erstatten, müssen die Europäische Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS), die einen Fahrplan für die Offenlegung bieten. Die ESRs für große Unternehmen wurden fertiggestellt und im Amtsblatt der EU Ende letzten Jahres.

Da die CSRD eine umfassende, regulierte Nachhaltigkeitsberichterstattung durch ein breites Spektrum öffentlicher und privater Unternehmen vorschreibt, verspricht sie, fundierte Marktentscheidungen zu treffen — nicht nur für Anleger, sondern auch für Verbraucher, Arbeitnehmer und die Zivilgesellschaft.

Wer muss die CSRD einhalten — und wann?

Schätzungsweise 10.000 Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern müssen sich melden.

Die CSRD schafft nicht nur gründlichere Berichtsstandards, sondern gilt auch für ein viel breiteres Spektrum von Unternehmen als frühere Richtlinien. Gemäß den politischen Vorgaben müssen private und öffentliche europäische Unternehmen — sowie außereuropäische Unternehmen mit einer starken Präsenz in der EU — detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen bereitstellen. Die Europäische Kommission hat das geschätzt 50.000 Unternehmen werden vom CSRD betroffen sein. Unabhängige Analyse fand mehr als 10.000 Unternehmen außerhalb der EU, die die Kriterien für die obligatorische CSRD-Berichterstattung erfüllen — davon über 3.000 amerikanische Unternehmen.

Große Unternehmen

Die Richtlinie gilt sowohl für börsennotierte als auch für nicht börsennotierte Unternehmen in Europa, die als „große Unternehmen“ gelten und zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Jährlicher Nettoumsatz von mehr als 50 Mio. EUR;
  2. Gesamtzahl der Mitarbeiter über 250;
  3. Bilanzvermögen über 25 Mio. EUR

Es gibt zwei Wellen von Fristen. Unternehmen, die unter die NFRD fielen, werden 2025 Bericht erstatten und das Geschäftsjahr 2024 abdecken. Die übrigen Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, müssen ihren ersten CSRD-Bericht für das Geschäftsjahr 2025 erstellen und ihn im Geschäftsjahr 2026 einreichen. Insbesondere gilt diese Bestimmung auch für nicht börsennotierte, große Tochtergesellschaften oder Gruppen von Unternehmen aus Drittländern. Wenn Sie eine Tochtergesellschaft oder Gruppe von Tochterunternehmen mit Sitz in der EU haben, die zwei dieser drei Kriterien erfüllen, müssen diese Unternehmen die Anforderungen erfüllen. Diese Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, die Anforderungen zu erfüllen — von der Berichterstattung der einzelnen Tochterunternehmen über eine „künstliche Konsolidierung“ der in der EU ansässigen Tochtergesellschaften bis hin zur Berichterstattung auf Mutterebene. Es gibt viele Faktoren, die bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden müssen.

Kleine und mittlere Unternehmen

Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der EU müssen ebenfalls die CSRD-Vorschriften einhalten. Bei diesen börsennotierten KMU handelt es sich um Unternehmen, deren Wertpapiere auf einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, die jedoch gemäß der obigen Definition nicht als „große“ Unternehmen gelten. Alle börsennotierten KMU werden von der CSRD erfasst, mit Ausnahme der als Kleinstunternehmen eingestuften KMU, bei denen es sich um Unternehmen handelt, die die Grenzwerte von mindestens zwei der drei folgenden Kriterien nicht überschreiten:

  1. Bilanzsumme von 350.000 EUR;
  2. Nettoumsatz von 700.000 EUR;
  3. Zehn Mitarbeiter

Diese kleinen und mittleren Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2027 Berichte für das Geschäftsjahr 2026 einreichen. Der CSRD sieht vor, dass diese Unternehmen ihre Berichterstattung verzögern müssen, aber diese Option läuft im Geschäftsjahr 2028 aus.

Unternehmen außerhalb der EU

Die CSRD wird sich auf den europäischen Markt auswirken, und die EU hat eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen, um Unternehmen aus Drittländern abzudecken, die auf diesem Markt aktiv sind. Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, werden auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU den CSRD-Anforderungen unterliegen, wenn sie in der EU einen Nettoumsatz von 150 Mio. EUR erzielen und eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  1. mindestens eine große oder börsennotierte Tochtergesellschaft in der EU; oder
  2. Mindestens eine Niederlassung in der EU mit einem Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR

Die extraterritoriale Regelung tritt ab dem Geschäftsjahr 2028 in Kraft: Wenn Sie eine Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Europa mit einem Jahresumsatz von 40 Mio. EUR haben und Sie mit Ihrer gesamten Geschäftstätigkeit in Europa einen Jahresumsatz von 150 Mio. EUR erzielen, muss Ihre Tochtergesellschaft einen Bericht über ihre globale Muttergesellschaft einreichen. Diese Bestimmung könnte weitere Unternehmen erfassen, und Unternehmen, die ab 2025 über „große“ Tochtergesellschaften in Europa berichten, sollten in Zukunft eine globale Berichterstattung über Mutterunternehmen einplanen. Die EU wird bis Juli 2026 Berichtsstandards für diese Unternehmen herausgeben; sie werden wahrscheinlich den heute für große Unternehmen geltenden ESRs sehr ähnlich sein.

Zusätzlich zu den Unternehmen, die in die oben genannten Kategorien fallen, werden viele Unternehmen, die diesen Unternehmen vor- oder nachgelagert sind, gebeten, Emissionsdaten und andere Nachhaltigkeitsinformationen weiterzugeben, wenn ihre Partner und Kunden über die Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette berichten.

Meldefristen und Kriterien

Type of Company Criteria Reporting Deadline

Large undertakings

Listed and non-listed companies in the EU with:

  • More than 250 employees

  • Net turnover of more than €40M

  • Balance sheet total of more than €20M 

Report on FY 2025 due in FY 2026
Small and medium enterprises listed on EU exchanges

Listed companies in the EU that do not qualify as “large,” excluding micro-enterprises, which are companies that do not exceed the limits of at least two of the three following criteria:

  • Balance sheet total of €350,000;

  • Net turnover of €700,000;

  • 10 employees

Report on FY 2026 due in FY 2027
Extraterritorial companies 

Non-EU companies that generate a net turnover of €150M EUR in the EU and fulfill either of the following:

  • At least one large or listed subsidiary in the EU OR

  • At least one branch in the EU with more than €40M EUR in net turnover

Report on FY 2028 in FY 2029

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CSRD-Anforderungen: Was müssen Unternehmen offenlegen?

Unternehmen müssen eine doppelte Wesentlichkeitslinse anwenden und sich die Zusicherung durch Dritte sichern.

In den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) wird detailliert beschrieben, wie Unternehmen über Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen berichten müssen, um die CSRD einzuhalten. Die erste Reihe von Standards für „große“ Unternehmen (wie oben beschrieben) ist nun endgültig und deckt zehn verschiedene Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) ab, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Klimawandel liegt. KMU werden anhand eines maßgeschneiderten Satzes von ESRs Bericht erstatten, derzeit zur Beratung verfügbar.

Bei allen zehn Themen müssen Unternehmen berücksichtigen und darüber berichten, wie sich ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Nachhaltigkeit in ihrer gesamten Wertschöpfungskette ergeben.

esrs csrd

Doppelte Materialität

Der CSRD soll viele verschiedene Interessengruppen informieren und fordert daher die Anwendung einer „doppelten Wesentlichkeit“ -Perspektive. Das bedeutet, dass Unternehmen nicht nur offenlegen müssen, welchen Risiken sie im Zusammenhang mit ESG-Themen ausgesetzt sind (finanzielle Wesentlichkeit), sondern auch über die wesentlichen Auswirkungen ihres Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft im weiteren Sinne berichten müssen (Wesentlichkeit der Auswirkungen). Unternehmen werden sich an die ESRS wenden müssen, um Leitlinien für die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsbewertung zu erhalten, darunter:

  1. Bestimmung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen;
  2. Vorbereitung verbindlicher allgemeiner Angaben zu Unternehmensführung, Risikomanagement und Strategie;
  3. Identifizierung der erforderlichen Angaben zu den zehn Themen

Anforderungen an die Versicherung

Alle Angaben müssen in den Geschäftsbericht des Unternehmens aufgenommen werden, und alle, einschließlich der Wesentlichkeitsbewertung, müssen von Dritten geprüft werden. In den ersten Jahren sah die Richtlinie eine begrenzte Sicherheit vor, aber bis 2028 plant die EU, bis 2028 zu einer angemessenen Zuverlässigkeitsanforderung überzugehen.

Das Klima im Fokus

Unter den zehn ESR-Themen verdient der Klimawandelstandard (ESRS E1) besondere Aufmerksamkeit. Stellt ein Unternehmen nach der Durchführung seiner Wesentlichkeitsbewertung fest, dass der Klimawandel nicht wesentlich ist, und liefert es nicht die in ESRS E1 geforderten Informationen, muss es diese Entscheidung durch eine ausführliche Erläuterung der Schlussfolgerungen seiner Wesentlichkeitsbewertung untermauern. Die Europäische Kommission betonte, dass es sich bei dieser Bestimmung um“aufgenommen in Anerkennung der weitreichenden und systemischen Auswirkungen des Klimawandels auf die gesamte Wirtschaft.

Gemäß der Klimawandelnorm muss ein Unternehmen Einzelheiten über seine Richtlinien und Maßnahmen, Übergangspläne und -ziele, Energieverbrauch und Energiemix, seine eigenen Projekte zur Beseitigung von Treibhausgasen und andere Reduktionen oder Abbaumaßnahmen, die es durch Emissionsgutschriften, interne CO2-Preise und die erwarteten Auswirkungen klimabedingter Risiken und Chancen finanziert, offenlegen. Außerdem müssen Unternehmen ihre CO2-Emissionen gemäß Scope 1, Scope 2 und Scope 3 offenlegen.

Kohlenstoffdaten sind ein Eckpfeiler

Der CSRD macht deutlich, dass ein verlässliches Bild der CO2-Emissionen eines Unternehmens wichtig ist, um die Übergangsrisiken zu verstehen, denen es ausgesetzt ist. Dazu gehören Scope-3-Emissionen aus Wertschöpfungsketten, die sich auf- und abwärts bewegen. Die EU hat erkannt, dass einige Unternehmen für die Vorbereitung der Scope-3-Offenlegungen zusätzliche Zeit benötigen, und hat Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern eine einjährige Nachfrist für die Scope-3-Berichterstattung eingeräumt.

CO2-Emissionen sind auch für viele andere Angaben, die ein Unternehmen machen muss, von grundlegender Bedeutung. Der CSRD schreibt nicht nur die Offenlegung der Scope-3-Emissionen vor, sondern fragt auch nach Einzelheiten zu Übergangsplänen, Reduktionszielen und Dekarbonisierungsstrategien zur Erreichung dieser Ziele — einschließlich spezifischer Hebel und ihrer voraussichtlichen Auswirkungen. Ein umfassender und zuverlässiger CO2-Fußabdruck ist der Ausgangspunkt.

Die Erwartungen des CSRD an die Offenlegung von Emissionen werden auch die Markterwartungen beeinflussen. Da Unternehmen, die CSRD-Verpflichtungen haben, eine externe Prüfung einholen müssen, erwarten sie von ihren Geschäftspartnern, dass sie zuverlässige und rückverfolgbare Informationen bereitstellen. Und da sich Investoren, Verbraucher, Arbeitnehmer und die Zivilgesellschaft daran gewöhnen, diese Informationen zu erhalten, werden die Erwartungen und Anforderungen weiter steigen. Das bedeutet, dass eine Organisation möglicherweise aufgefordert wird, Emissionsinformationen weiterzugeben, wenn sie Teil der Wertschöpfungskette eines der Tausenden von Unternehmen ist, die durch die CSRD reguliert werden — auch wenn die Organisation selbst nicht direkt reguliert wird.

Das CSRD verlangt nicht nur ein breiteres Informationsspektrum als frühere Vorschriften, sondern legt auch die Messlatte für die Datenqualität höher. Das Gesetz verlangt Sicherheit für alle Angaben und verpflichtet Unternehmen, sich in ihrem Lagebericht mit dem Thema Klima zu befassen.

In diesem Zusammenhang muss unbedingt sichergestellt werden, dass Kohlenstoffdaten transparent, rückverfolgbar und zuverlässig sind. Die Berichterstattung über Emissionen erfordert mehr als die Erfassung und Verwaltung von Daten; sie erfordert auch die Transformation der Aktivitätsdaten. Software zur CO2-Bilanzierung kann diesen Prozess erleichtern und Unternehmen dabei helfen, die strengen Standards des CSRD zu erfüllen.

Schritte zur Vorbereitung der CSRD-Berichterstattung

Das CSRD wird zu einer erheblichen Veränderung des Datenmanagements und der Berichterstattung führen. Infolgedessen stehen viele Unternehmen möglicherweise vor einem erheblichen Investitionsbedarf, sodass sich die Teams überfordert fühlen, wenn sie nicht ausreichend unterstützt werden.

Sie können diesen Aufwand verringern und sich auf die Einhaltung der CSRD-Richtlinien vorbereiten, indem Sie die folgenden wichtigen Schritte ergreifen:

  1. Machen Sie sich mit den Vorschriften vertraut. Der erste Schritt besteht darin, festzustellen, ob Sie in den Geltungsbereich des CSRD fallen oder nicht und wie Ihre Berichtspflichten aussehen werden. Ihr Rechtsteam ist am besten in der Lage, die spezifischen Auswirkungen des Gesetzes auf Ihr Unternehmen zu beurteilen, einschließlich Wesentlichkeitsanalysen. Die Wesentlichkeitsbewertung ist das Herzstück des CSRD und muss gründlich verstanden werden. Sie müssen auch über Änderungen der Anforderungen und Berichtsfristen auf dem Laufenden bleiben, insbesondere wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein KMU oder eine Organisation außerhalb der EU handelt, da sich die Leitlinien für die Berichterstattung für diese Unternehmen noch in der Entwicklung befinden.
  2. Bilden Sie Ihr Team aus. Es ist wichtig, Verständnis und Zustimmung zu fördern, insbesondere unter den Teammitgliedern, die für die Datenerfassung verantwortlich sein werden. Je besser Ihre Mitarbeiter die Gesetze verstehen, desto zuverlässiger und effizienter wird Ihre Berichterstattung sein. Die Teams sollten in der Lage sein, die Auswirkungen von CSRD auf das Unternehmen, die Compliance-Aspekte, für die sie verantwortlich sind, und die vielen Gründe, warum es wichtig ist, genaue Daten zu sammeln, zu beschreiben.
  3. Machen Sie sich mit den verschiedenen Datentypen vertraut, die Sie benötigen. Im Rahmen des CSRD gibt es viele Offenlegungen, und für viele dieser Offenlegungen sind Daten erforderlich. Einige dieser Daten haben Sie vielleicht, sammeln aber noch nicht, und bei einigen müssen Sie möglicherweise von vorne beginnen. Sie benötigen Prozesse für die Entwicklung Ihrer Schilderungen und Systeme, die Sie bei der Datenerfassung, -verwaltung und -analyse unterstützen, um Ihre Schilderungen zu unterstützen.
  4. Richten Sie zuverlässige Systeme ein und verwenden Sie das richtige Tool für die richtigen Anforderungen. Um sicherzustellen, dass Sie auf Versicherungen vorbereitet sind, benötigen Sie zuverlässige Systeme, Kontrollen und Verfahren. Zunächst müssen Sie Ihre emissionsverursachenden Aktivitäten oder die damit verbundenen Ausgaben ermitteln. Dann müssen Sie diese Daten sammeln und kontrollieren, bevor Sie sie in ein Kohlendioxidäquivalent umwandeln. Sie müssen Ihre Arbeit vorzeigen und beispielsweise den Prozentsatz der Scope-3-Daten angeben, die Sie direkt von Ihren Lieferanten oder Partnern in der Wertschöpfungskette erhalten haben. Wenn Sie nur für ein Tochterunternehmen oder eine Gruppe von Tochterunternehmen berichten, müssen Sie in der Lage sein, Ihre Emissionsdaten auf Unternehmensebene so zu organisieren, dass Sie die Emissionen, die dem berichtenden Unternehmen zugeschrieben werden, aufschlüsseln können. Die Spezifität dieser Anforderungen erfordert ein spezielles Tool. Klimamanagement- und Buchhaltungssoftware kann Zeit und Ressourcen sparen, indem sie den Bedarf an manueller Datenerfassung, Eingabe und Analyse reduziert.

Fazit

Europas CSRD verändert die globalen Märkte, und viele Unternehmen — auch Unternehmen außerhalb der Europäischen Union — werden darauf reagieren müssen. Eine der größten Herausforderungen, vor denen sie bei der Einhaltung der Gesetze stehen werden, ist die Komplexität der Verwaltung von Emissionsdaten.

Das CSRD verlangt die Sicherheit aller Nachhaltigkeitsinformationen und setzt neue hohe Maßstäbe für die Datenqualität. In diesem Zusammenhang benötigen Unternehmen die richtigen Systeme, um sicherzustellen, dass ihre Emissionsdaten transparent, rückverfolgbar und zuverlässig sind. Eine Software zur CO2-Bilanzierung ist ein unverzichtbares Tool, mit dem Sie Vertrauen in Ihre Daten aufbauen und Zeit bei der Erstellung Ihres CSRD-Nachhaltigkeitsberichts sparen können.

Finden Sie heraus, wie Persefoni Ihnen helfen kann, sich auf die CSRD-Offenlegung vorzubereiten.

Häufig gestellte Fragen zu CSRD

Ist die CSRD-Berichterstattung verpflichtend?

Die CSRD-Berichterstattung ist für Unternehmen, die die oben beschriebenen Kriterien erfüllen, verpflichtend. Wenn sich Informationen als wesentlich herausstellen, müssen sie offengelegt werden, und die Beurteilung der Wesentlichkeit unterliegt den Anforderungen Dritter. Die Strafen für Verstöße werden auf nationaler Ebene festgelegt und können erheblich sein.

Was ist der Status von CSRD?

Das CSRD trat am 1. Januar 2024 in Kraft und wird in den nächsten vier Jahren entsprechend der Größe Ihres Unternehmens schrittweise eingeführt. Das ESRs präzisere Leitlinien dazu geben, was Unternehmen tun müssen, um die Gesetze einzuhalten, wann und wie.

Wie werden CSRD-Berichte präsentiert?

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des CSRD wird als Teil des Geschäftsberichts oder des Managementberichts eines Unternehmens veröffentlicht. Dies ist ein wesentliches Merkmal des CSRD: Es bezieht die Offenlegung von Umweltbelangen in die Finanzberichterstattung ein. Die Richtlinie schreibt vor, dass Nachhaltigkeitsinformationen gemäß dem europäischen einheitlichen elektronischen Format (ESEF) digital gemeldet werden müssen. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsinformationen digital kennzeichnen, damit sie maschinenlesbar sind. Die XBRL-basierten Tags, die Unternehmen verwenden müssen, werden bald verfügbar sein.

Wie passt das CSRD zu anderen Gesetzen?

Das CSRD ist Teil einer Reihe von Vorschriften, die die Offenlegung von Klimainformationen vorschreiben — insbesondere Die Klimaregel der SEC und Kaliforniens neue Gesetze zur Offenlegung von Klimadaten, SB 253 und SB 261. Während sich die SEC und die kalifornischen Gesetze auf Klima und CO2-Emissionen konzentrieren, verlangt das CSRD die Offenlegung eines viel breiteren Spektrums von ESG-Themen wie Menschenrechten und Biodiversität. Die Grundlagen der CSRD-Berichterstattung — und insbesondere die allgemeinen Angaben und der Klimawandelstandard — sind dieselben Grundlagen wie ISSB-Normen, die auf der ganzen Welt als gemeinsamer Rahmen für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten eingeführt werden, der sich auf Anleger und finanziell wichtige Informationen konzentriert. Aus diesem Grund sollten Unternehmen, die im Rahmen der CSRD berichten, in der Lage sein, viele der gleichen Daten für die Offenlegung im Rahmen anderer Vorschriften und freiwilliger Standards zu verwenden.

Was ist der Unterschied zwischen CSRD und eSRS?

Die CSRD und die ESRS sind miteinander verbunden, aber unterschiedlich. Der CSRD ist das übergreifende Mandat — er bietet den rechtlichen Rahmen für Offenlegungspflichten. Im Gegensatz dazu dienen die ESRS als Leitfaden für die Berichterstattung im Rahmen des CSRD; sie enthalten Einzelheiten darüber, was Unternehmen laut Gesetz offenlegen müssen und wie.

Was sind die Herausforderungen der CSRD-Offenlegung?

Eine der größten Herausforderungen, vor denen Unternehmen bei der Erfüllung der CSRD-Berichtspflichten stehen werden, ist das schiere Volumen und die Komplexität der Klimadaten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen nicht nur zur Berichterstattung über Scope-3-Emissionen, sondern verlangt auch die Sicherstellung aller Nachhaltigkeitsinformationen. Um die Vorschriften einzuhalten, müssen Sie sicherstellen, dass die von Ihnen verwendeten Klimadaten zuverlässig, rückverfolgbar und transparent sind. Eine Software zur CO2-Bilanzierung kann Ihnen helfen, diese komplexen Daten effizient und effektiv zu verwalten.

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